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Maike J.
Beiträge: 8 | Zuletzt Online: 13.02.2020
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    • Maike J. hat einen neuen Beitrag "Prof. Honscha" geschrieben. 11.02.2020

      Hallo,

      wir hatten heute zu zweit Prüfung bei Professor Honscha und haben beide bestanden. Der Ablauf war wie beschrieben, also auch bei uns gab es keine Vorbereitungszeit, sondern wir mussten direkt die Fragen beantworten. Die Atmosphäre war nicht allzu angenehm. Also er ist nicht böswillig, aber seine Art zu fragen kann einen manchmal eher aus den Konzept bringen als das sie hilft und er macht schon deutlich was er davon hält, wenn man mit einem Thema nicht so gut zurecht kommt. Außerdem war auch bei uns die Themenauswahl teilweise nicht besonders toll, also es wurden manche Themen gefragt, die ich eher als Randthemen bezeichnen würde. Aber die scheinen sich zumindest zu wiederholen, wenn man das mit den anderen Berichten vergleicht.

      Person 1

      Rezepte:
      - Pentobarbital zur Narkose: Praxisbedarf, Pentobarbital-Na ist eigentlich nicht korrekt, er hätte das Natrium gerne ausgeschrieben
      - Morphinvergiftung Hund: Naloxon Injektionslösung von der Roten Liste, auch für den Praxisbedarf weil die Therapie ja in der Praxis erfolgt

      Galenik: Methoden zur Sterilisation
      - Autoklavieren (mit Temp. u. Zeit)
      - Entkeimungsfilter und die Porengröße (hatte es als Biofilter bezeichnet weil mein Gehirn sich Quatsch gemerkt hat und er meinte dann das heißt Sterilisationsfilter)
      - trockene Hitze (Trockensterilisation, auch mit Temp. u. Zeit): ungeeignet für Flüssigkeiten
      - ionisierende Strahlung: auch ungeeignet für Flüssigkeiten weil diese die Strahlung aufnehmen würde
      - Begasung: steht in Vorlesung als ungeeignet für Flüssigkeiten aber es ist wohl prinzipiell nur für Flüssigkeiten gedacht weil das Gas da dann mit einem Schlauch reingeleitet wird aber da man es dann nicht gut wieder raus bekommt bzw das ewig dauert ist es halt ungeeignet

      Pharma: allg. Dekontaminationsmethoden bei Vergiftungen (da stand ich total auf dem Schlauch was er sehr doof fand aber war ja am Ende egal zum bestehen)
      - Infusion: nur sinnvoll wenn der Giftstoff harnpflichtig ist
      - Kohle Tabletten: nur sinnvoll wenn der Giftstoff nicht geladen ist weil die Kohleteilchen es auch nicht sind und deshalb nur neutrale Teilchen binden, also für Säuren, Salze, Schwermetalle, etc ungeeignet
      - Paraffinöl: bindet nur lipophile Stoffe
      - Erbrechen auslösen: durch Apomorphin beim Hund und Xylazin bei der Katze (zu beidem wollte er Dosierungen weil im Notfall müsste man ja schnell handeln)
      - Abführmittel/Laxantien: Glaubersalz
      - pH-Wert Verschiebung in der Niere, Stichwort Ionenfalle

      AVO: Therapienotstand und Umwidmungskaskade (wo finde ich Wartezeiten --> in der TÄHAV)

      BtM-Gesetz: ausgenommene Zubereitungen
      - gibt es für BtMs in Anlage 2 und 3, nicht für Anlage 1
      - der Unterschied zwischen den beiden ist, dass man Stoffe aus Anlage 2 nur als ausgenommene Zubereitung verschreiben kann und wenn es drüber ist dann gilt wieder die Aussage dass es nicht verschreibungsfähig ist und bei Stoffen aus Anlage 3 nimmt man bei Überschreitung der Grenzwerte halt einfach ein BtM-Rezept
      - Beispiele waren erwünscht, ich habe für Codein, Diazepam und Phenobarbital die Werte genannt und er hätte gerne noch Beispiele aus Anlage 2 gehabt die für den Tierarzt relevant sind bzw sein können

      Person 2

      Rezepte:
      - Überschreitung einer Höchstmenge eines BtMs: hier wurde auf dem Rezept was kleines durchgestrichen was ihm nicht gefallen hat, dann einfach ein neues Rezept nehmen, die liegen dafür aus, ausgestellt wurde es für L-Polamidon Injektionslösung beim Pferd
      - Diabetes mellitus beim Hund: auch die Anschrift des Besitzers muss mit auf das Rezept (war uns beiden vollkommnen neu)

      Galenik: Arzneibücher

      Pharma:
      - es wurden vier Antibiotika genannt (ein Makrolid dessen Name mir entfallen ist, Ceftiofur, Enrofloxacin und Gentamycin) die alle nach Antibiogramm für eine Bronchopneumonie beim Kalb mit Pasteurellen und Mykoplasmen in Frage kamen und man sollte nach Antibiotikaleitlinie das beste auswählen
      - da wollte er wissen ob Breit- oder Schmalspektrum und dann ob grampositiv oder negativ, die therapeutische Breite, das Verteilungsvolumen und sowas
      - am Ende war das Makrolid am besten geeignet und er wollte halt immer begründet haben warum was anderes nicht so gut ist (z. B. Ceftiofur hilft nicht gegen Mykoplasmen, Enro macht bei Jungtieren Gelenksschäden und ist ein Reserve-AB, Genta hat ein schlechtes Verteilungsvolumen also kommt gar nicht wirklich in der Lunge an und so weiter)

      AVO: Medikamente im Praxisauto
      - welche Gesetze/Verordnungen gelten da? es waren mehrere aber ich kann mich nur noch an die TÄHAV erinnern
      - BtMs gesondert und abschließbar
      - vor Temperaturen schützen: Kühlung für den Sommer und Standheizung oder beheizte Garage wenn es friert
      - auf dem Praxis- oder Klinikgelände muss das Fahrzeug immer in einer Garage stehen um es vor Unbefugten zu schützen, ein Carport oder ähnliches reicht nicht
      - das Auto muss an öffentlichen Plätzen immer im Blick behalten werden also mittags irgendwo drinnen essen gehen geht nicht, wenn man sich auf dem Gelände von Nutztieranlagen befindet kann das Auto auch unbeobachtet stehen weil das Gelände ist ja meistens nicht so einfach zugänglich

      BtM-Gesetz: Höchstmengen
      - Verschreibungshöchstmengen, mehrere Beispiele für Wirkstoffe inklusive Zahlenwert nennen
      - Höchstmenge bei Rezepten für den Praxisbedarf: maximal durchschnittlicher Bedarf für zwei Wochen
      - Höchstmenge für die BtMs in der TÄHA (Bevorratung): maximal Bedarf für einen Monat

      Es ist nicht schön, aber trotzdem machbar. Wir hatten auch einige Lücken...

      Viel Erfolg!

    • Maike J. hat einen neuen Beitrag "Prof. Truyen " geschrieben. 28.11.2019

      Hallo, wir hatten heute auch bei Prof. Truyen. Der Ablauf war wie beschrieben, die Atmosphäre war angenehm und die Benotung sehr wohlwollend. Er hat uns nochmal gesagt, dass man ihm die Themen einfach strukturiert vortragen soll, aber bei uns ist er teilweise dann auch in ein Frage-Antwort-Schema übergegangen und das hat keinen negativen Einfluss auf die Benotung oder ähnliches. Wenn man etwas nicht weiß, dann sollte man das einfach sagen, weil dann bekommt man trotzdem die Gelegenheit sich Sachen mit seiner Hilfe herzuleiten.

      Unsere Themen im allgemeinen Teil

      1. Tierseuchenkasse und Tiergesundheitsdienst: Fragen dazu waren wie viel man da denn so als Halter einzahlt --> sollte man einfach grob schätzen (ca. 5 Euro für ein Rind), wer den Tiergesundheitsdienst bezahlt --> die Tierseuchenkassen und was der Unterschied beim Tiergesundheitsdienst in Bayern ist --> dass der auch kurativ tätig ist und somit eine Konkurrenz für die anderen praktischen Tierärzte.

      2. Umgang mit Tierseuchenerregern: Hier kam die Frage ob man zum Beispiel aus Frankreich einen in der EU zugelassenen Impfstoff einführen darf --> generell eh nur wenn er inaktiviert ist und da ist das Problem, dass in Deutschland neben der Zulassung noch alle Chargen vom PEI geprüft werden müssen und das wäre in dem Beispiel ja nicht der Fall.

      3. Anzeigepflicht und Meldepflicht: Einfach erzählen was eine anzeigepflichtige/meldepflichtige Erkrankung ausmacht und wer wann anzeigen/melden muss. Da hatte er noch gefragt was ist denn wenn der Tierhalter anzeigen muss und sagt warum er denn zum Beispiel was über MKS wissen muss? Die Antwort war, dass in den allgemeinen Pflichten der Tierhalter im Tiergesundheitsgesetz steht dass der Halter sich fachkundig über bestimmte Seuchen machen muss, sich da also nicht rausreden kann. Die andere Frage war in welchem Fall es noch eine Meldepflicht gibt und das war wieder das Beispiel mit der Oma und dem tollwutverdächtigen Hund. Wenn sie damit zum Tierarzt kommt und gebissen wurde muss man laut Infektionsschutzgesetz als Tierarzt das Ganze dem Gesundheitsamt melden.

      Unsere Themen im speziellen Teil

      1. Afrikanische Schweinepest: Warum ist die Seuche wirtschaftlich so relevant wenn man in Europa noch mit Schweinefleisch handeln darf bis auf die betroffenen Bezirke? --> weil die Drittländer nicht mehr handeln wenn in Deutschland die Afrikanische Schweinepest ausbrechen würde

      2. Brucellose: Wann war die Seuche besonders relevant? --> vor 20/25 Jahren, warum ist sie jetzt getilgt? --> wegen der künstlichen Besamung (Deckinfektion)

      3. Salmonellen beim Rind: Warum ist da ein Ausbruch im Bestand so unerwünscht? --> weil alle Tiere zwei negative Proben brauchen und noch eine gesamte Abschlussuntersuchung negativ sein muss, wenn da auch nur ein Rind zwischendurch wieder positiv ist geht das Ganze wieder von vorne los. Warum ist Salmonella Enteritidis beim Menschen zurück gegangen und Typhimurium nicht? --> weil Enteritidis vor allem beim Geflügel vorkommt und da erfolgreich bekämpft wird und Typhimurium beim Schwein und da läuft die Bekämpfung ja noch nicht so wirklich rund.

      Also auch bei uns keine überraschenden Themen. Viel Erfolg!

    • Maike J. hat das Thema "Prof. Alef" erstellt. 22.11.2019

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