Rezepte: Überschreitung höchstmengen (hab eine Opiumtinktur für das Pferd verschrieben, vergesst die ,0 nicht!) ; Hund mit Diabetes mellitus zur Abgabe an den tierhalter
Spezielle: nematoden hund. Er wollte die übergruppen hören plus Beispiele. Dann auch wie die jeweiligen Gruppen wirken, wusste ich nicht aber war trotzdem ok. Hatte aber schon Einfluss auf die Note.
Galenik: welche Emulsionstypen es gibt und bisschen was zu Emulgatoren, nachweise ob W/O oder O/W
Btm: Codein, hab dann noch was zu ausgenommenen Zubereitungen allgemein erzählt
Recht: stufenplan, stufenplanbeauftragter, er wollte was von Post Marketing hören und das der Stundenplanbeauftragter eigentlich ja von dem Pharma unternehmen bezahlt wird aber es sollen eigentlich nicht so sein wegen Interessenkonflikt und so. Lasst euch da nicht verunsichern wenn er viel nachfragt, es ist wirklich so!
Rezepte: Asthma bronchiale bei Hund zur Abgabe an Tierhalter (Salbutamol), Überschreitung det Höchstmenge eines starken Analgetikums (L-Polamivet für ein Pferd), Galenik: Methoden der Keimreduktion (Feuchte Hitze, trockene Hitze, Filter, <mit Zahlen aus der Vorlesung, ionisierende Strahlung) Pharma: Was sind MRL und wie läuft das Verfahren zu ihrer Festlegung ab, Zahlen zu den Verzehrsmengen AVO: VO 37/2010, stoffe aus tabelle 2 (er hat was gesagt von Chloroform gehört da auch noch dazu, also falls er nachfragt, das sagen), was ist Positivliste BtM: Wie kommt ein TA ohne Täha an BtMs ran und was ist der Unterschied zu TA mit Täha (darf höchstens 1 Flasche 1 wirkstoffes für Praxisbedarf lagern)
Rezepte: Lindanvergiftung beim Hund (da wollte er nicht Paraffinum haben sondern diazepam (fand ich unlogisch weil es zur Abgabe sein sollte) oder phenobarbital wegen lange anhaltenden Krämpfen. Btm: Mittel zum Töten von Tieren (pentobarbital)
Galenik: arzneibücher (why auch immer?), da wollte er alles zu Paragraph 55 wissen und vor allem dass in diese Büchern die Prüfmethoden stehen
Spezielle Pharma: AB-Leitlinien (dazu unbedingt die VL aus der speziellen Pharma angucken zu Antibiotika und wer mag noch die Leitlinien von der bundestierärztekammer), das wollte er alles sehr ausführlich mit Beispielen.
Recht: Umwidmung und equidenliste (da wollte er wissen auf welcher Stufe man sie anwendet und man guckt dort erst rein nachdem man auch eine andere Tierart überprüft hat da für die AM sicher MRLs festgelegt sind und wir die Stoffe aus der equidenliste nicht) ansonsten so wie in der VL
BTM: die Anlagen 1-3 mit Beispielen von allen Anlagen, da habe ihm auch nicht 1-3 Beispiele gereicht sondern er wollte gefühlt alles hören...
Rezepte: 10 ml einer 20%igen phenobarbitallösung (falls man die HM Ampullen nimmt unbedingt auf ein normales Rezept schreiben!!), Bronchospasmus infolge Bronchitis Pferd - clenbuterol
Galenik: Konservierung, alles Möglichkeiten außer mit Konservierungsmitteln, auch ganz genau mit konzentrationen etc. Pharmakotherapie: vorgehen bei Vergiftungen, alle Dosierungen (apomorphin, Furosemid, Infusion,...) Recht: PharmStVo Btm: Ausgenommen Zubereitungen aus Anhang 2, ich kann leider selbst nicht sagen worauf er da eigentlich hinaus wollte - gibt es auf jeden Fall, sind nicht verschreibungspflichtig
Insgesamt einfach unangenehm, Themenauswahl nicht nachvollziehbar Ich fand es ingesamt teilweise schwierig auf das zu kommen was er hören wollte. Man kann sich keine Notizen machen. Er fragt auch nichts zu den Rezepten die man ausgestellt hat und sagt nochmal was zu der Galenik Prüfung vom intramuralen.
Rezepte alle von der Liste -auf ,0 achten (sonst kann der Halter die Menge erhöhen) -IMMER die Salzform aufschreiben so wie es bei in der Inhaltsangabe angegeben ist -Mittel zur Neuroleptanalgesie = Fentanyl UND irgendein Neuroleptikum
Galenik: -Augentropfen (dürfen nicht reizend sein) -Sterilisierungsmethoden -Prüfung von AM -Arzneibücher
Pharma -Flohbefall -Herinsuffizienz -dekontamination bei Vergiftung -Atemdepression Behandlung und Auslösende Medikamente
AMG: -MRL -Welche AM darf der TA nicht abgeben? -AM im Praxisauto -Dispensierrecht
BtMG -Anlagen 1-3, ausgenommene Zubereitungen -Codein (hier die GENAUEN Werte der ausgenommen Zubereitung sagen können) -Höchstmengen ( MIT WERTEN) -Vernichtung von BTM
wir hatten heute zu zweit Prüfung bei Professor Honscha und haben beide bestanden. Der Ablauf war wie beschrieben, also auch bei uns gab es keine Vorbereitungszeit, sondern wir mussten direkt die Fragen beantworten. Die Atmosphäre war nicht allzu angenehm. Also er ist nicht böswillig, aber seine Art zu fragen kann einen manchmal eher aus den Konzept bringen als das sie hilft und er macht schon deutlich was er davon hält, wenn man mit einem Thema nicht so gut zurecht kommt. Außerdem war auch bei uns die Themenauswahl teilweise nicht besonders toll, also es wurden manche Themen gefragt, die ich eher als Randthemen bezeichnen würde. Aber die scheinen sich zumindest zu wiederholen, wenn man das mit den anderen Berichten vergleicht.
Person 1
Rezepte: - Pentobarbital zur Narkose: Praxisbedarf, Pentobarbital-Na ist eigentlich nicht korrekt, er hätte das Natrium gerne ausgeschrieben - Morphinvergiftung Hund: Naloxon Injektionslösung von der Roten Liste, auch für den Praxisbedarf weil die Therapie ja in der Praxis erfolgt
Galenik: Methoden zur Sterilisation - Autoklavieren (mit Temp. u. Zeit) - Entkeimungsfilter und die Porengröße (hatte es als Biofilter bezeichnet weil mein Gehirn sich Quatsch gemerkt hat und er meinte dann das heißt Sterilisationsfilter) - trockene Hitze (Trockensterilisation, auch mit Temp. u. Zeit): ungeeignet für Flüssigkeiten - ionisierende Strahlung: auch ungeeignet für Flüssigkeiten weil diese die Strahlung aufnehmen würde - Begasung: steht in Vorlesung als ungeeignet für Flüssigkeiten aber es ist wohl prinzipiell nur für Flüssigkeiten gedacht weil das Gas da dann mit einem Schlauch reingeleitet wird aber da man es dann nicht gut wieder raus bekommt bzw das ewig dauert ist es halt ungeeignet
Pharma: allg. Dekontaminationsmethoden bei Vergiftungen (da stand ich total auf dem Schlauch was er sehr doof fand aber war ja am Ende egal zum bestehen) - Infusion: nur sinnvoll wenn der Giftstoff harnpflichtig ist - Kohle Tabletten: nur sinnvoll wenn der Giftstoff nicht geladen ist weil die Kohleteilchen es auch nicht sind und deshalb nur neutrale Teilchen binden, also für Säuren, Salze, Schwermetalle, etc ungeeignet - Paraffinöl: bindet nur lipophile Stoffe - Erbrechen auslösen: durch Apomorphin beim Hund und Xylazin bei der Katze (zu beidem wollte er Dosierungen weil im Notfall müsste man ja schnell handeln) - Abführmittel/Laxantien: Glaubersalz - pH-Wert Verschiebung in der Niere, Stichwort Ionenfalle
AVO: Therapienotstand und Umwidmungskaskade (wo finde ich Wartezeiten --> in der TÄHAV)
BtM-Gesetz: ausgenommene Zubereitungen - gibt es für BtMs in Anlage 2 und 3, nicht für Anlage 1 - der Unterschied zwischen den beiden ist, dass man Stoffe aus Anlage 2 nur als ausgenommene Zubereitung verschreiben kann und wenn es drüber ist dann gilt wieder die Aussage dass es nicht verschreibungsfähig ist und bei Stoffen aus Anlage 3 nimmt man bei Überschreitung der Grenzwerte halt einfach ein BtM-Rezept - Beispiele waren erwünscht, ich habe für Codein, Diazepam und Phenobarbital die Werte genannt und er hätte gerne noch Beispiele aus Anlage 2 gehabt die für den Tierarzt relevant sind bzw sein können
Person 2
Rezepte: - Überschreitung einer Höchstmenge eines BtMs: hier wurde auf dem Rezept was kleines durchgestrichen was ihm nicht gefallen hat, dann einfach ein neues Rezept nehmen, die liegen dafür aus, ausgestellt wurde es für L-Polamidon Injektionslösung beim Pferd - Diabetes mellitus beim Hund: auch die Anschrift des Besitzers muss mit auf das Rezept (war uns beiden vollkommnen neu)
Galenik: Arzneibücher
Pharma: - es wurden vier Antibiotika genannt (ein Makrolid dessen Name mir entfallen ist, Ceftiofur, Enrofloxacin und Gentamycin) die alle nach Antibiogramm für eine Bronchopneumonie beim Kalb mit Pasteurellen und Mykoplasmen in Frage kamen und man sollte nach Antibiotikaleitlinie das beste auswählen - da wollte er wissen ob Breit- oder Schmalspektrum und dann ob grampositiv oder negativ, die therapeutische Breite, das Verteilungsvolumen und sowas - am Ende war das Makrolid am besten geeignet und er wollte halt immer begründet haben warum was anderes nicht so gut ist (z. B. Ceftiofur hilft nicht gegen Mykoplasmen, Enro macht bei Jungtieren Gelenksschäden und ist ein Reserve-AB, Genta hat ein schlechtes Verteilungsvolumen also kommt gar nicht wirklich in der Lunge an und so weiter)
AVO: Medikamente im Praxisauto - welche Gesetze/Verordnungen gelten da? es waren mehrere aber ich kann mich nur noch an die TÄHAV erinnern - BtMs gesondert und abschließbar - vor Temperaturen schützen: Kühlung für den Sommer und Standheizung oder beheizte Garage wenn es friert - auf dem Praxis- oder Klinikgelände muss das Fahrzeug immer in einer Garage stehen um es vor Unbefugten zu schützen, ein Carport oder ähnliches reicht nicht - das Auto muss an öffentlichen Plätzen immer im Blick behalten werden also mittags irgendwo drinnen essen gehen geht nicht, wenn man sich auf dem Gelände von Nutztieranlagen befindet kann das Auto auch unbeobachtet stehen weil das Gelände ist ja meistens nicht so einfach zugänglich
BtM-Gesetz: Höchstmengen - Verschreibungshöchstmengen, mehrere Beispiele für Wirkstoffe inklusive Zahlenwert nennen - Höchstmenge bei Rezepten für den Praxisbedarf: maximal durchschnittlicher Bedarf für zwei Wochen - Höchstmenge für die BtMs in der TÄHA (Bevorratung): maximal Bedarf für einen Monat
Es ist nicht schön, aber trotzdem machbar. Wir hatten auch einige Lücken...